Amt für Familie, Jugend, Senioren
und Soziales der Gemeinde Ehningen

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Donnerstag, 23. Februar 2012

Das Familienreferat verleiht ab 01. Juli 2009 einen Peugeot Boxer Diesel 9-Sitzer-Bus    für die Kinder- und Jugendarbeit der Ehninger Vereine, Kirchen und Organisationen.

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Die Ehninger Kinder- und Jugendarbeit hat Zuwachs bekommen - einen Kleinbus

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Das Amt für Familie, Jugend, Senioren und Soziales der Gemeinde Ehningen ist ein anerkannter und geschätzter Teil des Ehninger Gemeinwesens. Als Plan- und Schaltstelle der Ehninger Kinder- und Jugendarbeit bieten wir zusätzlich Raum für zahlreiche Angebote, Projekte und Aktionen.

Durch unsere Arbeit versuchen wir den veränderten Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen in unserer schnellen, postmodernen Gesellschaft gerecht zu werden. Das Jugendreferat ist nach dem Prinzip der kooperativen Vernetzung organisiert, so dass situations- und aktivitätsbezogen, jeweils ein möglichst hohes Maß an Zusammenarbeit und Flexibilität mit allen Partnern angestrebt wird. Wichtig ist die Bereitschaft, schnell und  unbürokratisch zu handeln. Gemeinwesenorientiertes Handeln ist ein grundsätzlicher konzeptioneller Bestandteil unserer Arbeit.

Wir machen Jugendarbeit nicht nur für, sondern mit den Kindern und Jugendlichen, beteiligen sie und orientieren uns an deren Bedürfnissen und sozialräumlichen Situation.

Hubert Würth hat die Dienst- und Fachaufsicht für die weiteren Arbeitsbereiche "Schulsozialarbeit" und "Offene Jugendarbeit im Jugendkulturcafé BOING".

Schulsozialarbeit
Jugendkulturcafé BOING

 
 
Die rechtlichen Grundlagen für die Arbeit des Jugendreferats Gemeinde Ehningen ergeben sich vor allem aus dem Achten Buch Sozialgesetzbuch - Kinder und Jugendhilfe (SGB VIII - KJHG)

·       § 1 SGB VIII:      Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe

·       § 2 SGB VIII:      Aufgaben der Jugendhilfe

·       § 11 SGB VIII:    Jugendarbeit (*)

·       § 13 SGB VIII:    Jugendsozialarbeit

·       § 14 SGB VIII:    Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

·       § 80 SGB VIII:    Jugendhilfeplanung (hier kommunale Jugendhilfeplanung)

·       § 81 SGB VIII:    Zusammenarbeit mit anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen
 
(*) § 11, Abs.1SGB VIII Kinder- und Jugendhilfe, KJHG:

„Jungen Menschen sind zur Förderung ihrer Entwicklung die erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zur gesellschaftlicher Mitverantwortung und sozialem Engagement anregen und hinführen."


Die Kommunale Kinder- und Jugendarbeit, deren Stellenwert sich in der Gesellschaft in den letzten Jahren ständig gesteigert hat, setzt diese gesetzlich verankerte Jugendhilfe vor Ort um.

Eine moderne, gut vernetzte kommunale Kinder- und Jugendarbeit, die Profil zeigt und an der Basis arbeitet, ist für ein gut funktionierendes Gemeinwesen unverzichtbar. Probleme können rechtzeitig erkannt werden und entsprechende Hilfen sozusagen vor Ort beraten und eingeleitet werden.

Die Gemeinde Ehningen stellt den Jugendlichen durch das Jugendreferat (Jugendkulturcafé BOING, Schulsozialarbeit) eine Plattform zur Verfügung, in der Jugendliche lernen, sich zu engagieren. Wir bieten Jugendlichen die Möglichkeit, Ideen zu realisieren, auszuprobieren und Erfolge und Niederlagen zu erleben. Dadurch lernen sie sich selbst und ihre individuellen Grenzen kennen. Diese Förderung sozialer Kompetenz ist gesellschaftlich unverzichtbar.


 
 


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